Grabauflösungen nach Ablauf der Ruhezeit
Wenn die gesetzlich festgelegte Ruhezeit einer Grabstätte abgelaufen ist, stellt sich für viele Angehörige die Frage: Was passiert mit dem Grab und dem Grabstein? In solchen Fällen ist häufig eine Grabauflösung notwendig – inklusive der vollständigen Entfernung und fachgerechten Entsorgung der Grabanlage.
Als erfahrener Steinmetzbetrieb unterstützen wir Sie dabei fachkundig, zuverlässig und im Einklang mit den Friedhofsrichtlinien.
Ablauf einer Grabauflösung – Schritt für Schritt
- Ende der Ruhezeit prüfen Die Ruhezeiten (meist 15–30 Jahre) sind je nach Friedhof unterschiedlich geregelt. Sie beginnen mit dem Datum der Beisetzung. Die Friedhofsverwaltung informiert in der Regel schriftlich über das bevorstehende Ende.
- Genehmigung zur Grabauflösung einholen Bevor der Grabstein entfernt werden darf, ist eine schriftliche Genehmigung der Friedhofsverwaltung erforderlich. Diese beantragen wir auf Wunsch gerne für Sie.
- Rückbau der Grabanlage Wir demontieren: Grabstein und Sockel Einfassungen oder Platten ggf. Fundamente und Zubehör
- Fachgerechte Entsorgung Natursteine, Fundamente und Altmaterialien werden umweltgerecht entsorgt oder – auf Wunsch – zur privaten Weiternutzung vorbereitet.
- Individuelle Beratung zur Grabauflösung
- Komplette Abwicklung inkl. Genehmigungen
- Demontage und sichere Entsorgung
- Optionale Aufbereitung als Erinnerungsstück


